Kurze Antwort
Bevor ein Gerät das Haus verlässt, müssen die Daten unwiederbringlich gelöscht werden – normales Löschen oder Formatieren reicht nicht, die Daten lassen sich oft wiederherstellen. Sicher ist eine zertifizierte Datenlöschung oder die physische Vernichtung des Datenträgers. Erst danach geht das Gerät ins Recycling, an einen Rückgabeweg oder weiter. Für Unternehmen ist das auch eine Datenschutzpflicht – idealerweise mit einem Nachweis über die Löschung.
- ✓Wichtig: Löschen ist nicht Löschen
- ✓Sicher: zertifizierte Löschung oder Vernichtung
- ✓Pflicht: Datenschutz beachten
- ✓Zuletzt: fachgerecht recyceln
So wird ein Altgerät sicher los
Die Reihenfolge ist entscheidend: erst sichern, dann unwiederbringlich löschen, dann fachgerecht entsorgen.
Warum „in den Papierkorb" nicht genügt
Wenn man eine Datei löscht oder einen Datenträger schnell formatiert, verschwindet meist nur der Verweis auf die Daten – die Daten selbst bleiben physisch erhalten und lassen sich mit frei verfügbaren Werkzeugen oft wiederherstellen. Auf ausgemusterten Geräten landen so ungewollt Kundendaten, Verträge, E-Mails oder Zugangsdaten bei Dritten. Für ein Unternehmen ist das nicht nur peinlich, sondern ein echtes Datenschutzrisiko mit möglichen Folgen.
Sicher löschen: zwei verlässliche Wege
Es gibt zwei zuverlässige Methoden. Die erste ist eine zertifizierte Datenlöschung mit spezieller Software, die den Datenträger nach anerkannten Verfahren überschreibt und ein Löschprotokoll erstellt – ideal, wenn das Gerät weiterverwendet oder verkauft werden soll. Die zweite ist die physische Vernichtung des Datenträgers, etwa durch Schreddern – sinnvoll bei defekten Platten oder besonders sensiblen Daten. Welcher Weg passt, hängt vom Gerät und vom Schutzbedarf ab.
SSDs und Smartphones brauchen besondere Aufmerksamkeit
Bei modernen SSDs funktioniert das einfache Überschreiben technisch anders als bei alten Festplatten – hier sind die richtigen Löschverfahren wichtig, oft per herstellereigener Funktion oder Verschlüsselung mit anschließendem Schlüssel-Löschen. Auch Smartphones, Tablets, Kopierer mit Festplatte und USB-Sticks geraten leicht in Vergessenheit, obwohl darauf jede Menge Daten liegen. Eine kurze Inventur „Was hat überhaupt einen Speicher?" verhindert, dass ein Gerät übersehen wird.
Datenschutz und Nachweis nicht vergessen
Für Unternehmen ist die sichere Löschung personenbezogener Daten Teil der Datenschutzpflichten. Sinnvoll ist deshalb ein Nachweis – ein Löschprotokoll oder ein Vernichtungszertifikat –, der dokumentiert, dass die Daten ordnungsgemäß entfernt wurden. Das schafft im Zweifel Klarheit und zeigt, dass sorgfältig gehandelt wurde. ABR-IT übernimmt die Löschung nachvollziehbar und stellt einen entsprechenden Nachweis aus.
Häufige Fehler, die du vermeiden solltest
- ✕Nur formatieren oder löschen. Die Daten bleiben physisch erhalten und sind oft wiederherstellbar.
- ✕Geräte ohne Löschung verschenken. Auch an Bekannte oder Mitarbeitende gehen so ungewollt Firmendaten.
- ✕Speicher in Druckern und Handys vergessen. Auch dort liegen Daten, die gelöscht werden müssen.
- ✕Elektrogeräte in den Hausmüll. Das ist nicht erlaubt – Altgeräte gehören ins fachgerechte Recycling.
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