Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen ABR-IT, Kampstraße 22, 25355 Barmstedt (nachfolgend "Auftragnehmer") und seinen Kunden (nachfolgend "Auftraggeber"). Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

2. Vertragsschluss

Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder mit Beginn der Leistungsausführung zustande. Der Auftraggeber ist 30 Tage an sein Angebot gebunden.

3. Leistungen

Der Auftragnehmer erbringt die im Angebot beschriebenen Leistungen. Bei der IT-Flatrate gilt der vereinbarte Leistungsumfang gemäß Vertragsanlage. Leistungen außerhalb dieses Umfangs werden gesondert zu den vereinbarten Stundensätzen berechnet.

4. Reaktionszeiten

Bei Flatrate-Verträgen gelten die im Vertrag bzw. im vereinbarten Service Level Agreement (SLA) festgelegten Reaktionszeiten. Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, erfolgt die Erstreaktion innerhalb der Geschäftszeiten (Montag bis Donnerstag 9-18 Uhr und Freitag 9-16 Uhr). Erweiterte Reaktionszeiten und Bereitschaftszeiten werden gesondert per SLA vereinbart.

5. Preise und Zahlung

Es gelten die im Angebot ausgewiesenen Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe berechnet.

6. Terminvereinbarung und Ausfall von Terminen

Vereinbarte Termine sind verbindlich. Wird ein vereinbarter Termin vom Auftraggeber nicht eingehalten, nicht rechtzeitig (mindestens 24 Stunden vorher) abgesagt oder kann die Leistung aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht erbracht werden, gilt Folgendes:

  • Remote-Termine (Fernwartung): Es wird die vereinbarte Mindestpauschale berechnet.
  • Vor-Ort-Termine: Es werden die Anfahrtskosten zuzüglich der vereinbarten Mindestpauschale berechnet.

Die jeweilige Höhe der Mindestpauschale und der Anfahrtskosten ergibt sich aus dem Angebot bzw. der gültigen Preisliste des Auftragnehmers.

7. Mitwirkungspflichten

Der Auftraggeber stellt sicher, dass dem Auftragnehmer alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Daten und Zugriffsmöglichkeiten zur Verfügung stehen. Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.

8. Datenschutz und Vertraulichkeit

Der Auftragnehmer behandelt alle ihm im Rahmen der Tätigkeit bekannt werdenden Informationen vertraulich und beachtet die geltenden Datenschutzbestimmungen. Bei Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag wird ein gesonderter Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) geschlossen.

9. Haftung

Der Auftragnehmer haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit unbeschränkt. Bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Bei Datenverlust haftet der Auftragnehmer nur, sofern der Auftraggeber sicherstellt, dass die Daten aus Datenbeständen, die in maschinenlesbarer Form bereitgehalten werden, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.

10. Kündigung

Flatrate-Verträge können mit der im Vertrag vereinbarten Kündigungsfrist (üblich 3 Monate zum Quartalsende) gekündigt werden. Das Recht zur ausserordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

11. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist, sofern gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers (Barmstedt). Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzlich zulässige Regelung, die der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Stand: Juni 2026